Im Land Brandenburg wird die Förderung einer nachhaltigen und standortangepassten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im Rahmen des ELER-Antrags auch mit der neuen GAP ab 2023 fortgesetzt. Dabei stehen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz im Fokus.

Die Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen beinhaltet folgende Förderprogramme:

  • FP 3110: „Naturschutzorientierte Grünlandnutzung“
  • FP 3120: „Naturschutzorientierte Beweidung“
  • FP 3210: „Naturschutzorientierte Ackernutzung“
  • FP 3150: „Erhalt und Pflege von Streuobstbeständen“

Gemäß Punkt 6.10 der Richtlinie sind Antragstellende verpflichtet, innerhalb der ersten drei Jahre an einer naturschutzbezogenen Beratung teilzunehmen und diese Teilnahme gegenüber der Bewilligungsbehörde fristgerecht nachzuweisen.

Diese Beratung kann über die Beratungsrichtlinie des MLUK bis zu 100 % gefördert werden. Die nach Abschluss der Beratung zu übergebende Abschlussdokumentation mit den behandelten Beratungsinhalten und das Beratungsprotokoll gelten dabei als Nachweis der Durchführung der verpflichtenden Naturschutzberatung.

Als anerkannter landwirtschaftliche Berater beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) sind wir zugelassen, diese Beratung durchzuführen. Sprechen Sie uns gerne an!

 

-> Förderung AUKM Biodiversität und Bodenschutz | MLUK (brandenburg.de)

-> Förderung von Beratungsdienstleistungen | MLUK (brandenburg.de